Das Land Baden-Württemberg führt mehrere Flaggen, eine Landesflagge und eine Landesdienstflagge in zwei Varianten, wobei die Verwendung der Dienstflaggen Einschränkungen unterliegt.
Die Landesflagge
Die am 11. November 1953 verkündete Verfassung des Landes Baden-Württemberg legt in Artikel 24, Absatz 1 fest:
Dabei repräsentiert Schwarz die Landesteile Württemberg und Hohenzollern, Gold hingegen Baden. Die Landesfarben wurden nicht etwa vom Landeswappen abgeleitet, sondern bereits vor diesem festgelegt. Mit den Landesfarben war zugleich die Landesflagge festgelegt, nämlich als Streifenflagge in genau diesen Farben. Die Verwendung der Landesflagge steht jedermann frei.
Die Landesdienstflaggen
Die Landesdienstflaggen werden durch die Verordnung der Landesregierung über die Führung des Landeswappens vom 2. August 1954 geregelt. Paragraph 9 sagt aus:
Da es ein großes und ein kleines Landeswappen gibt (siehe Wappen Baden-Württembergs), gibt es auch zwei Varianten der Landesdienstflagge. Die wappenführenden Stellen sind in Paragraph 1 derselben Verordnung aufgeführt.
Die Verwendung der Landesdienstflagge ist also ausschließlich den dazu berechtigten Stellen vorbehalten. Die unbefugte Benutzung der Landesdienstflagge stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (Paragraph 124 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968).
Seit letzter Änderung des Landeshoheitszeichengesetzes am 13. November 2020 wird auf der Landesdienstflagge mit großem Wappen das große Landeswappen inklusive der Schildhalter verwendet, auf die vorher verzichtet wurde (s. Bild).
Beflaggungserlass
Die Beflaggung öffentlicher Gebäude in Baden-Württemberg ist durch die Bekanntmachung des Staatsministeriums über die Beflaggung der Dienstgebäude vom 22. Oktober 1991 geregelt. Demnach richten sich die Beflaggungstage nach dem entsprechenden Bundeserlass, zusätzlich ist bei Landtagswahlen zu beflaggen.
Beflaggung in der Praxis
Wie in den deutschen Binnenländern üblich wird die Landesflagge meistens in vertikaler Form geführt, d. h. als Banner, Hängeflagge o. ä. Verwendungen als Hissflagge sind eher selten.
Die Beschreibung der Landesfarben als Schwarz-Gold führt in der Praxis dazu, dass der untere Streifen in einem dunklen Gelbton ähnlich dem der Bundesflagge dargestellt wird. Prinzipiell stehen sich Gold und Gelb jedoch gleich, so dass auch ein normaler gelber Farbton zulässig wäre.
Ähnliche Flaggen
Siehe auch
- Wappen Baden-Württembergs
Literatur
- Baden-württembergische Befindlichkeiten. Das Land und seine Symbole. Bearbeitet von Petra Schön, herausgegeben durch das Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Begleitbuch zur gleichnamigen Ausstellung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. Stuttgart, 2002.
Weblinks
Einzelnachweise


